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Apostille

Eine Apostille ist eine Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde für die Verwendung im Ausland. Sie wird nach dem Haager Übereinkommen von 1961 ausgestellt und ersetzt die aufwendigere Legalisation durch eine Botschaft.

französisch apostille = Randbemerkung, Beglaubigungsvermerk

Haager Apostille

apostille

Betroffen sind bei einem Studium im Ausland typischerweise Abiturzeugnis, Geburtsurkunde und später das Diplom. Zuständig sind in Deutschland je nach Urkundenart Bezirksregierungen, Landgerichtspräsidenten oder Kultusbehörden.

Welche Dokumente ein konkreter Standort in welcher Form verlangt, ist von Land zu Land unterschiedlich. Wir klären das für den jeweiligen Fall im kostenlosen Beratungsgespräch und begleiten die Vorbereitung.

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