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Gleichwertigkeitsprüfung

Die Gleichwertigkeitsprüfung ist der behördliche Vergleich einer im Ausland erworbenen Ausbildung mit der deutschen Referenzausbildung. Sie ist nötig, wenn der Abschluss nicht unter die automatische Anerkennung fällt, also insbesondere bei Diplomen aus Drittstaaten.

deutscher Verwaltungsbegriff aus dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz

Gleichwertigkeitsfeststellung, Anerkennungsverfahren

equivalence assessment

Geprüft wird, ob Dauer und Inhalte der Ausbildung dem deutschen Studium entsprechen. Werden wesentliche Unterschiede festgestellt, können diese durch Berufserfahrung ausgeglichen oder über eine Kenntnisprüfung nachgewiesen werden.

Fachlich sauber unterschieden: Studiengänge innerhalb der EU – etwa in Bulgarien, Kroatien, Ungarn oder Rumänien – durchlaufen dieses Verfahren nicht. Bosnien und Herzegowina ist dagegen ein Drittstaat; hier greift entweder das Gleichwertigkeitsverfahren oder der spätere Wechsel an eine EU-Universität.

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